Wartung und Instandhaltung von Elektroanlagen und Geräten
Wir führen für Sie die Wartung und Instandhaltung von ortsfesten und ortsveränderlichen Elektroanlagen und Geräten durch.
In gewerblichen Umgebungen und in der Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen besteht eine Pflicht der Überprüfung von elektrischen Anlagen und Geräten.
Die Prüffristen sind laut DIN-VDE 0701/0702 für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Bei Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtung sowie Anschlussleitungen mit Stecker gilt auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens jährlich.
In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen gilt für bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss eine Frist von mindestens 2 Jahren.
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